Dr. Thomas Trück
Oberstaatsanwalt (Ständiger Vertreter des Behördenleiters), Tübingen
Seit 2000 bei der Staatsanwaltschafen Stuttgart und Tübingen, dort unter Anderem befasst mit Wirtschaftsstrafsachen, Jugendschutzverfahren, Leitung der Vollstreckungsabteilung. Seit 2012 Abteilungsleiter, seit Ständiger Vertreter des Behördenleiters.
Themen:
Kap. 63, 90 - 96
Ausübung von Druck und Zwang, Berater im Wirtschaftsstrafrecht: Einführung, Staatliche gebundene Beraterberufe, Sonstige Berufsgruppen als Berater, Prozessuale Schutzbestimmungen, Strafrechtlicher Schutz von Mandanten, Anlässe und Formen der Tatbeteiligung, Häufige Fälle der Tatbeteiligung
Schriftenverzeichnis:
Monographie:
Mutmaßliche Einwilligung und passive Sterbehilfe durch den Arzt, Dissertation, Tübingen 1999
Aufsätze:
Die revisionsrechtliche Einordnung der Rüge rechtsfehlerhafter Anwendung des Richtervorbehalts bei Durchsuchung und Blutprobenentnahme, NStZ 2011, 202
Mündliche Entscheidung des Ermittlungsrichters ohne Akten? - Überlegungen zu Zweck und Tragweite des strafprozessualen Richtervorbehalts am Beispiel von Durchsuchung und Blutprobenentnahme, JZ 2010, 1106
Gemeinsam mit Hering und Hölscher, Opferberichterstattung im Strafverfahren, NStZ 2008, 673
Die Rechtsprechung des BGH zur Ablehnung von Beweisanträgen auf Vernehmung eines Sachverständigen, NStZ 2007, 377
Die Problematik der Rechtsprechung des BGH zum bedingten Tötungsvorsatz, NStZ 2005, 233
Herausgabe von Bändern einer Videovernehmung an den Verteidiger im Wege der Akteneinsicht?, NStZ 2004, 129
Urteilsanmerkungen:
Widersprüchliche Ablehnungsbegründung eines Beweisantrags – Mangelhaftigkeit vorbereitenden Erstgutachtens, NStZ 2010, 586
Niedrige Beweggründe – subjektive Komponente, NStZ 2004, 497