Wirtschaftsstrafrecht

Dr. Michael Wahl
Oberstaatsanwalt, Stuttgart

Seit 1992 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg, zunächst als Strafrichter beim Landgericht Stuttgart, seit 1993 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, ab 2000 stellvertret. Abteilungsleiter einer OK-Abteilung. Seit 2019 Abteilungsleiter einer OK-Abteilung.


Themen:

Kap. 51
Geldwäsche