Wirtschaftsstrafrecht

Der schnelle Verkauf der Printausgabe der zur Jahreswende 2020/2021 erschienenen 7. Auflage war für Verlag und Herausgeber Anlass, in kürzerem Abstand als bisher eine durchgehend überarbeitete Neuauflage vorzulegen. Anders als bei der Erstauflage 1987 ist es nicht mehr angezeigt, die Bedeutung der hier behandelten Thematik, die Konzeption dieser Darstellung (samt ihrer Grenzen) und die Motivation von Herausgebern und Autoren im Vorwort anzusprechen; insoweit kann auf das Kap. 1 - Einführender Überblick - verwiesen werden.

Ein knapper
Überblick über die wichtigsten Änderungen in sachlicher und personeller Hinsicht soll einen ersten Eindruck von der Neubearbeitung vermitteln.

1. Die
Änderungen inhaltlicher Art sind primär durch die Masse neu erlassener oder in konkreter Vorbereitung befindlicher nationaler und internationaler Normen bestimmt.

Die Gliederung des Stoffes - innerhalb der herkömmlichen 5 Teile - in insgesamt 96 Kapitel konnte beibehalten werden; die Neuerungen sind in die einzelnen Kapitel integriert.

Das neue Lieferkettengesetz hat im Kap. 56 „Produkthaftung“ seinen Platz gefunden und die Sanktionsdurchsetzung im Kap. 62 „Auslandsgeschäfte“, während das Hinweisgeberschutzgesetz im Kap. 33 „Geheimnisverletzungen“ behandelt ist. Die intensive Gesetzgebung zur Restrukturierung von Unternehmen in der Krise hat die Darstellung im 4. Teil stark beeinflusst, insbesondere den Überblick in Kap. 75. Das - auch sonst durchgängig berücksichtigte - Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) war Anlass, die Kap. 22, 23 durchgreifend zu überarbeiten. Sowohl der schwierige Bereich der Geldwäsche (Kap. 51) und der „Organisierten Kriminalität“ (Kap. 9) als auch die Thematik der Beitragsvorenthaltung (Kap. 38) sind durchgängig neu bearbeitet.

Die Randzahlen der Vorauflage konnten nur dann beibehalten (und ggf. ergänzt) werden, wenn nicht die Überarbeitung eine Neu-Nummerierung erforderte.

2. Die Neuauflage hat erneut zu einschneidenden Veränderungen im
personellen Bereich geführt.

a) Aus dem Kreis der Mitautoren sind
ausgeschieden:

- RiLG a.D. Klaus Heitmann, Mitautor seit der 1. Auflage (1987),

- Wirtschaftsreferent Thomas Wolf, Mitautor seit der 4. Auflage (2006),

- OStA Peter Holzwarth, OStA Dr. Michael Wahl und OStA Andreas Thul, jeweils beteiligt seit der 5. Auflage (2011),

- RiLG Dr. Johannes Fridrich, jetzt Oberbürgermeister der Stadt Nürtingen, und OAR Manfred Büttner, Mitautoren seit der 6. Auflage (2015),

- RiBGH Dr. Andreas Grube, Mitautor seit der 7. Auflage (2021).

Ihnen allen gilt unser herzlicher Dank; was sie zu diesem Gemeinschaftswerk beigetragen haben, wirkt auch in den Neubearbeitungen fort.

b) Dafür konnten mehrere
neue Mitautoren gewonnen werden, die bruchlos, aber auch innovativ die frei gewordenen Beiträge weitergeführt haben, im Einzelnen:

- OStA Philipp Kuhn für Kap. 9 (Organisierte Kriminalität - bisher Holzwarth),

- Vors. RiLG Dr. Christian Dietz für die Kap. 10-14 und 17-20 (bisher Grube),

- Wirtschaftsreferent Dr. Stefan Maul-Scharfenkamp für das Rechnungswesen (Kap. 26 A-D; bisher Thomas Wolf,

- StAin Dr. Tonia Karzel für Kap. 30 (Einstandspflichten; bisher Fridrich) und Kap. 39 (Urkundendelikte; bisher Heitmann),

- DirAG Dr. Florian Bollacher für Kap. 38 (Beitragsvorenthaltung samt Lohnsteuerhinterziehung, bisher Thul /Büttner),

- OStA Markus Höschele für Kap. 51 (Geldwäsche; bisher Wahl),

- RiLG Dr. Philipp Wissmann für Kap. 55 und 60 (Gewerbliche Schutzrechte; Werbung, bisher Gruhl).

Hinzu kommt eine partielle Umverteilung innerhalb des Autorenteams. Während LOStAin Dr. Beate Weik zusätzlich das Kap. 2 „Zur Wirtschaftskriminalität“ (bisher Fridrich) übernommen hat, erweitert das Kap. 3 „Zeitliche Geltung“ (bisher Heitmann) den Arbeitsbereich von Privatdozent Dr. Marc Engelhart.

d) Die bereits in der Vorauflage eingeleitete Verlagerung der Herausgeberschaft auf ein Dreier-Team unter Einbeziehung von LOStA Jens Gruhl und Bundesanwältin Anke Hadamitzky ist nunmehr konsequent umgesetzt worden. Jens Gruhl ist - neben seiner fortdauernden Funktion als „web-Master“ unserer Seite www.wirtschaftsstrafrecht.net - auch Mitautor des Kap. 1 „Einführender Überblick“ und zuständig für das allgemeine Schriftttumsverzeichnis.

3. Das Werk insgesamt ist auf dem
Stand von Frühjahr 2024, im Schwerpunkt April. Vereinzelte Neuerungen konnten auch noch danach nachgetragen werden.

Auch in dieser Auflage unverändert geblieben ist unsere Zielsetzung, den dynamischen und außerordentlich vielschichtigen Bereich des Wirtschaftsstrafrechts „aus der Praxis für die Praxis“ in einem übersichtlichen Rahmen darzustellen und dabei den einzelnen Bearbeitern viel Raum zur individuellen Gestaltung der jeweiligen Thematik zu lassen.

Dankbare Anerkennung verdient erneut die professionelle und engagierte Unterstützung durch das Lektorat im Verlag Dr. Otto Schmidt in Person von Frau Renate Lorenz und die dortige Herstellungsabteilung.

Zum Schluss bitten wir wiederum unsere Leser/Nutzer ausdrücklich, uns weiterhin durch Kritik und Hinweise auf Unzulänglichkeiten oder Verbesserungsmöglichkeiten zu unterstützen.

Stuttgart, im August 2024 Die Herausgeber im Namen aller Mitautoren

(C) Verlag Dr. Otto Schmidt