Anders als bei der Erstauflage 1987 ist es nicht mehr nötig, die Bedeutung der hier behandelten Thematik, die Konzeption dieser Darstellung (samt ihrer Grenzen) und die Motivation von Herausgebern und Autoren im Vorwort anzusprechen; insoweit kann auf das Kap. 1 -
Einführender Überblick
- verwiesen werden.
Damit ist zugleich eine wichtige
formale Neuerung
der Gliederung angesprochen: Aus den bisherigen Buch-Paragrafen sind Kapitel geworden und die bisherigen Kapitel heißen nun Abschnitte. Außerdem wurde für die buchinternen Verweisungen die Zahl des Kapitels jeweils mit den Randzahlen verknüpft. Dies schließt die Verwechslung mit den Paragrafen der Normen aus. Damit wird den Anforderungen der digitalen Technik entsprochen und die Verlinkung erleichtert.
Ein knapper Überblick über die
wichtigsten Änderungen in sachlicher und personeller Hinsicht
soll einen ersten Eindruck von der Neubearbeitung vermitteln.
1. Die
Änderungen inhaltlicher Art
sind vor allem durch die Masse neuer nationaler und internationaler Normen bestimmt, die fortgesetzt erlassen wurden, teilweise aber auch erst in konkreter Vorbereitung sind. Dazu kommt die kontinuierliche Spruchtätigkeit der Gerichte, begleitet von einer rasant wachsenden Menge an Fachliteratur. Zahlreiche Abschnitte wurden auch wegen Wechsel des Bearbeiters oder Änderung der Stoffverteilung durchgreifend überarbeitet.
a) Wiederum ist es der
1. Teil - Einführung, der in seinem Aufbau die stärksten Änderungen erfahren hat.
• Die bisherigen §§ 18-20 wurden im neu gestalteten Kap. 18 - Weitere Bereiche des allgemeinen Strafrechts
- zusammengefasst. Dem folgt als Kap. 19 -
Rechtsfolgen der Tat
- in gekürzter Form der bisherige § 21.
• Das
neue
Kap. 20 führt unter der Überschrift „Sanktionen gegenüber Unternehmen“ bisher getrennte Abschnitte (§ 23 B, § 21 C II) zusammen; dort wird auch der jüngste Entwurf für ein Verbandssanktionengesetz vorgestellt. Dem folgt das neue
Kap. 21 -
Einziehung
-, in dem das seit Juli 2017 geltende reformierte Vermögensabschöpfungsrecht samt aktueller Rechtsprechung zusammenfassend dargestellt ist.
b) Im
2. Teil
- Gründung und Änderung des Unternehmens - (Kap. 22-29) und im
3. Teil
- Betrieb des Unternehmens (Kap. 30-74) haben sich fast überall erhebliche Veränderungen vollzogen; nur die wichtigsten Bereiche seien hier angesprochen:
• Die nach wie vor aktuelle, in der Vorauflage im § 31 zusammengefasste Thematik
„Compliance“
wurde in Kap. 31 behutsam erweitert.
• Im Bereich des
Arbeitsstrafrechts
haben insbesondere die Kap. 37 und 38 erneut eine intensive Überarbeitung erfahren.
• Trotz unveränderter Strukturierung gilt dasselbe für die
Geldwäsche
(Kap. 51), das
Umweltrecht
(Kap. 54, 71) und das
Lebensmittel- und Gesundheitswesen
(Kap. 72).
• Der Bereich der
Subventionen
(Kap. 52) wurde bezüglich des Schutzes der europäischen finanziellen Interessen erweitert.
• Die Behandlung der
Korruption
(Kap. 53) wurde einerseits gestrafft, andererseits um die Sonderbereiche im Gesundheitswesen und beim Sport ergänzt.
• Neu gefasst wurden die Bereiche des
Verbraucherschutzes
(Kap. 56), der
Versicherungen
(Kap. 65) und des
Kapitalmarkts
(Kap. 66, 68, 69).
c) Der in der Vorauflage neu strukturierte
4. Teil
-
Unternehmensbeendigung
- hat demgegenüber auf dieser Grundlage „nur“ eine hoch aktuelle Konsolidierung erfahren; diese erstreckt sich auch auf die Sonderbestimmungen für die „Corona-Krise“ (Kap. 80) und auf die geplante Neuregelung der Unternehmens-Restrukturierung vor einer Insolvenz (Kap. 75). - Der den „Beratern im Wirtschaftsstrafrecht“ gewidmete
5. Teil ist ebenfalls durchgängig modernisiert worden.
2. Die Neuauflage hat wiederum zu einschneidenden Veränderungen im personellen Bereich
geführt.
a) Aus dem Kreis der Mitautoren ausgeschieden sind LOStA Dr.
Johannes Häcker, der durch seine verlässliche Mitwirkung seit der 1. Auflage (1987) zur Gestaltung dieses Werkes Wesentliches beigetragen hat, und VRiOLG Dr. Jürgen Niemeyer, der seit der 3. Auflage (2000) mit „an Bord“ war. Außerdem sind LOStAin Sandra Bischoff, RiBGH a.D. Ulrich Hebenstreit
und RiLG Dr.
Alexander Schumann
- jeweils seit der 5. Auflage (2010) aktiv - aus persönlichen Gründen aus dem Autorenteam ausgeschieden. Ihnen allen gilt unser herzlicher Dank; was sie zu diesem Gemeinschaftswerk beigetragen haben, wirkt auch in den Neubearbeitungen fort.
b) Dafür konnten mehrere
neue Mitautoren
gewonnen werden, die bruchlos, aber auch innovativ die frei gewordenen Beiträge weitergeführt haben. Hinzu kommt eine partielle Umverteilung innerhalb des Autorenteams.
• RiBGH Dr.
Andreas Grube
hat die Kap. 10-14 und die neu strukturierten Kap. 17-19 und 20 B (bisher
Niemeyer) übernommen.
• StA Aniello Ambrosio
verantwortet nunmehr das Kapitalmarktrecht (Kap. 66, 68, 69 - bisher
Schumann).
• LOStAin Dr. Beate Weik
hat unter Einbeziehung des sog. Diesel-Skandals die „Produkthaftung“ (Kap. 56 - bisher
Wolfgang Schmid) fortgeführt.
• Der zusammengefassten Thematik der Einziehung (Kap. 21 neu) hat sich StAinBGH Gabriele Grätsch
gewidmet.
• Bundesanwältin
Anke Hadamitzky
hat sich nicht nur - zur Abrundung des Kap. 32 (Untreue) - der Bankenuntreue (Kap. 67 - bisher
Schumann) angenommen, sondern auch des Betrugs (Kap. 47, 48, 50 B-D, 59 A und Kap. 86 - (zusammen mit Richter; bisher Hebenstreit).
• Das Kartellrecht (Kap. 15 D, 57) ist in die Zuständigkeit von Dr. Marc Engelhart
überführt worden (bisher
Müller-Gugenberger).
• OStA Dr. Thomas Trück
hat die Fortführung des 5. Teils (Kap. 90-96 - bisher
Häcker) übernommen.
Schließlich haben LOStA Jens Gruhl
und Bundesanwältin
Anke Hadamitzky
es auf sich genommen, den bisherigen Allein-Herausgeber zu entlasten und die Mit-Herausgeberschaft zu übernehmen.
3. Das Werk insgesamt ist auf dem
Stand
von Anfang
Februar 2020. Insbesondere die Corona-Krise hat bei der Drucklegung zu unvorhergesehenen Verzögerungen geführt, so dass im Rahmen einer „Schlusskorrektur“ wichtige Neuerungen noch bis Ende August
und vereinzelt bis Anfang
Oktober 2020
aufgenommen werden konnten.
Auch in dieser Auflage unverändert geblieben ist unsere Zielsetzung, den dynamischen und außerordentlich vielschichtigen Bereich des Wirtschaftsstrafrechts „aus der Praxis für die Praxis“ in einem übersichtlichen Rahmen darzustellen und dabei den einzelnen Bearbeitern viel Raum zur individuellen Gestaltung der jeweiligen Thematik zu lassen.
Dankbare Anerkennung verdient wiederum die professionelle und engagierte Unterstützung durch das Lektorat im Verlag Dr. Otto Schmidt in Person von Frau
Renate Lorenz
und die dortige Herstellungsabteilung. Frau RAin Dr.
Brigitte Hilgers-Klautzsch
gilt wiederum unser großer Dank für die Erstellung des umfangreichen Stichwortregisters.
Zum Schluss ergeht wiederum die nachdrückliche Bitte an unsere Leser, uns weiterhin durch Kritik und Hinweise auf Unzulänglichkeiten oder Verbesserungsmöglichkeiten zu unterstützen.
Stuttgart, im Oktober 2020 Die Herausgeber im Namen aller Mitautoren